§ 36 Waffengesetz – Gesetzeskonforme Waffenaufbewahrung

Gemäß § 36 WaffG ist die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition für Waffenbesitzer in Deutschland verpflichtend. Die Vorschriften sollen den unerlaubten Zugriff Dritter verhindern und definieren konkret, welche Tresore zur Aufbewahrung geeignet sind.

1. Allgemeine Anforderungen

2. Technische Anforderungen im Überblick

Widerstandsgrad Gewicht Langwaffen Kurzwaffen Munition
Grad 0 unter 200 kg unbegrenzt max. 5 gemeinsam erlaubt
Grad 0 ab 200 kg unbegrenzt max. 10 gemeinsam erlaubt
Grad I beliebig unbegrenzt unbegrenzt gemeinsam erlaubt
Wichtig: Seit 2017 dürfen A/B-Schränke nicht mehr für neue Aufbewahrung verwendet werden.

3. Aufbewahrung in Jagdhütten oder Nebenhäusern

In nicht ständig bewohnten Räumen ist nur die Lagerung von maximal drei Langwaffen im Grad 0-Schrank zulässig. Voraussetzung: Mindestgewicht entfällt, aber kein Zugang für Dritte.

4. Munitionsaufbewahrung

Erlaubnispflichtige Munition muss entweder in einem separaten Munitionsschrank oder in einem entsprechend zertifizierten Tresor mit Innenfach gelagert werden.

5. Empfehlungen für konforme Tresore