Gemäß § 36 WaffG ist die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition für Waffenbesitzer in Deutschland verpflichtend. Die Vorschriften sollen den unerlaubten Zugriff Dritter verhindern und definieren konkret, welche Tresore zur Aufbewahrung geeignet sind.
Widerstandsgrad | Gewicht | Langwaffen | Kurzwaffen | Munition |
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Grad 0 | unter 200 kg | unbegrenzt | max. 5 | gemeinsam erlaubt |
Grad 0 | ab 200 kg | unbegrenzt | max. 10 | gemeinsam erlaubt |
Grad I | beliebig | unbegrenzt | unbegrenzt | gemeinsam erlaubt |
In nicht ständig bewohnten Räumen ist nur die Lagerung von maximal drei Langwaffen im Grad 0-Schrank zulässig. Voraussetzung: Mindestgewicht entfällt, aber kein Zugang für Dritte.
Erlaubnispflichtige Munition muss entweder in einem separaten Munitionsschrank oder in einem entsprechend zertifizierten Tresor mit Innenfach gelagert werden.